Auslandsaufenthalt

Informationen zum freiwilligen Auslandsaufenthalt
in der gymnasialen Oberstufe

Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe haben die Möglichkeit, während oder nach der Einführungsphase (EF) bis zu einem Jahr einen freiwilligen Auslandsaufenthalt zu absolvieren und währenddessen eine Schule im Ausland zu besuchen.

Beurlaubung

Antrag auf Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt in der Sekundarfstufe II

Antrag PDF-Download

Merkblatt

Merkblatt des Ministeriums für Schule 
und Bildung des Landes NRW

Merkblatt PDF-Download